ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES ZUR GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PARKETT PIRAT GMBH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind vollwirkender Bestandteil jedes von uns zugestellten Angebotes, jeder bei uns eingehenden Bestellung sowie jedes Auftrages bzw. Vertrages der durch die Auftragsannahme durch uns zustande kommt bzw. jede von uns erbrachten Leistung. Abweichende oder geänderte Vereinbarungen sowie Ergänzungen, telefonischer/ mündlicher Art sind nur verbindlich, wenn diese ausnahmslos schriftlich von uns bestätigt werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender AGB des Auftraggebers die Lieferung an diesen bedingungslos ausführen. Stillschweigen der Parkett Pirat GmbH gilt nicht als Zustimmung etwaiger gegenstehender Bedingungen. Es sind ausnahmslos die AGB der Parkett Pirat GmbH anzuwenden! Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für sonstige von uns erbrachten Leistungen. Unsere AGB werden mit der Erteilung des Erstauftrages zur dauerhaften Grundlage aller zukünftigen Geschäftsgebaren mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer weiteren gesonderten Zustimmung in jeglicher Form bedarf.
Unsere AGB sind vorwiegend auf Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten im Sinne des § 1 UGB abgestimmt. Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des KSchG widersprechen.
Wird ein Punkt unserer AGB für rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt bzw. Tritt eine dem Sinn am naheliegenst entsprechend gültige Ersatzregelung in Kraft bzw. ist so zu handeln wie wenn der Vertrag ohne diesen Punkt bzw. Mit der Ersatzregelung abgeschlossen worden wäre. Auch Vertragslücken sind so zu behandeln. Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Erfüllung von Verträgen berechtigen den Auftraggeber nicht dazu, fällige Zahlungen auszusetzen, zu verzögern oder gar zu kürzen. Vertragsrechte des Auftraggebers können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
2. ANGEBOT UND AUFTRAGS-BESTÄTIGUNG/-ERTEILUNG
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung wird mit Zustellung der Auftragsbestätigung durch uns per E-Mail oder Fax rechtswirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb 1 Werktages nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Inhalten und den darin enthaltenen Bedingungen schriftlich widerspricht. Wir behalten uns das Recht vor Bestellungen zeitunbegrenzt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Unterliegt die Auftragsbestätigung notwendiger Anpassungen gegenüber der mündlichen oder schriftlichen Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er diesen nicht binnen 1 Werktages schriftlich widerspricht. Ein Rücktritt des Auftraggebers aus dem Rechtsgeschäft nach dem verbindlich werden des Auftrages ist nur mit Einverständnis der Parkett Pirat GmbH möglich. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 15% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch € 250,- exkl. Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger entstandener Kosten zu verrechnen. Speziell aus unserem Programm gefertigte Manufakturprodukte sowie Sonderfertigungen, sind ausnahmslos von einer Stornierung ausgeschlossen. Des weiteren behalten wir uns das Recht vor bei Manufakturprodukten sowie Sonderanfertigungen ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers bis zu 10 % Mehrmenge liefern und verrechnen zu dürfen als in der Auftragsbestätigung rückbestätigt wurde.
Alle Produkt,-Raum- bzw. Sortierungsfotos sind unverbindliche optische Hilfestellungen und geben nur einen Teil der möglichen Eindrücke der Produkte & Holzmaterialien wieder. Auch alle anderen Muster wie Holz- oder Warenmuster in diversen Grössen sind unverbindliche Sortierungs-, Farb- und Strukturmuster. Holz ist ein Naturprodukt, Abweichungen in Technik, Haptik oder Optik sind völlig normal und zu akzeptieren. Technische sowie naturbedingte Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur, sind im Rahmen der geltenden Normen, der Material und Produkteigenschaften des Herstellers sowie der Handels- & marktüblichen Toleranzen vom Auftraggeber zu akzeptieren.
3. PREISE, LIEFER – UND ZAHLUNGS- BEDINGUNGEN
Die Preise unserer Waren / Dienstleistungen entnehmen Sie aus unseren jeweils gültigen Preisliste bzw. Sofern schriftlich vereinbart wurde den gesonderten Geschäftsvereinbarungen, vorbehaltlich jeglicher Änderungen. Sofern sich aus einer Konditionsvereinbarung oder einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Firmensitz in Wiesbaden bzw. Ab Produktionsstätte zuzüglich Zustellungs- und Verzollungskosten (Generell unverzollt und unversteuert). Mit Veröffentlichung bzw. Zustellung einer neuen Preisliste sind alle vormalig genannten/vorliegenden Preise und Preislisten sowie Sondervereinbarungen jeglicher Art für neue Geschäftsfälle, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, als nichtig anzusehen. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist sind alle unsere Rechnungen vor Auslieferung der Waren ohne weitere Abzüge im Voraus zu begleichen. Des weiteren behalten wir uns das Recht vor, die Auslieferung der Waren erst gegen Einlangen des gesamten Rechnungsbetrages zu tätigen.
Bei allen Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten ab rückbestätigten Bestelldatum durch uns, sind wir ohne gesonderte Freigabe durch den Auftraggeber berechtigt, Preise im Falle von eintretenden allgemeinen Verteuerungen wie zb. Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen an den Märkten auszugleichen/anzupassen.
Vereinbarte Preise gelten nur bei Abnahme bei mindestens der auf dem Auftrag ersichtlichen Menge. Dies betrifft auch Rechnungen über Teillieferungen. Kommt der Käufer mit Zahlungen bzw. Teilzahlungen in Verzug, so werden alle gesamtaushaftenden Beträge sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir über den Rechnungsbetrag frei verfügen können. Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang auf unserem Bankkonto entscheidend. Die Aufrechnung von Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist komplett ausgeschlossen.
Ab einem gesondert schriftlich vereinbarten Nettowarenwert bzw. einer gesondert schriftlich vereinbarten Mindestbestellmengen gelten Lieferungen innerhalb Österreichs & Deutschland frei Haus (nur ein Zustellversuch inkl.), je nach Vereinbarung geliefert frei Bordsteinkante ohne weiteren Service) oder zur Entladung mit Stapler. Sondertransporte, Expresslieferungen sowie Exportlieferungen (außer nach Österreich) sind grundsätzlich unfrei, außer es wurde schriftlich mit uns in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Sollten mehrere Zustellversuche nötig sein, sind diese Ausnahmslos vom Käufer zu tragen. Die Wahl der Versandart und des Versandwegs bleibt uns bzw. Bei Streckengeschäften der Produktionsstätte unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Bei Zustellung durch Bahn, Post und Frachtführer trägt der Käufer die Versandkosten ab Erfüllungsort, ausgenommen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Jegliche anfallende Frachtkosten die hier nicht angeführt wurden sind vom Käufer zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich Vereinbart wurde.
Ist der Auftraggeber mit der Erbringung seiner Verpflichtungen, z.b. Jeglicher Zahlungsverpflichtungen sowie anderer maßgeblich für das Geschäft relevanten Faktoren in Verzug, behalten wir uns das Recht vor , die Erfüllung sowie Schadenersatz wegen verspäteter Erledigung zu fordern bzw. unter Setzung einer Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts unsererseits sind wir berechtigt, unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers und vom Nachweis eines uns angelaufenen Schadens, eine angemessene Stornogebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises mindestens jedoch € 250,- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Schadenanspruches vor, vor allem wenn es sich um die Stornierung von individuell gefertigten Waren handelt.
Eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird automatisch von uns als Signal der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers verstanden. Sollten sich nach Vertragsabschluss irgendwelche Bedenklichkeiten bezüglich Zahlungsmoral, Zahlungswilligkeit, Zahlungsfähigkeit oder jegliche berechtigte Zweifel in diesem Zusammenhang ergeben, z.B. Durch negativen Bonitätsauskünfte, dann sind wir berechtigt die Erledigung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung oder einem angemessenen Gegenwert (Bankgarantie etc..) abhängig zu machen. Auch eine Vertragsauflösung ist uns vorbehalten sofern binnen zwei Wochen nach erfolgter Aufforderung weder eine Vorauszahlung noch eine angemessen Sicherheitsgegenleistung vorliegt. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger vom Lieferanten nicht anerkannter Gegenansprüche ist ausnahmslos unzulässig und ausgeschlossen. Wir sind berechtigt bei fälligen Forderungen beim Auftraggeber, die unter Anwendung des Zahlungsverzugsgesetz ergebenden Mahngebühren und Verzugszinsen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugssetzung bedarf, einzufordern. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Unternehmerzinsen wegen Verzögerung. Ausnahmslos alle Kosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverfolgung im In- und/oder Ausland sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu ersetzen, auch dann, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem österreichisches Recht entsprechende Kostenerstattungsregelung nicht vorsieht. Diese Abgeltungspflicht umfasst sämtliche von uns zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten.
4. LIEFERUNG, ÜBER- & AB- NAHME & GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Liefertermine sind immer unverbindlich. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausnahmslos ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt ab einem unserer Lager, ab Lager eines unserer Lieferanten, ab Zwischenlager der Spedition oder ab der Produktionsstätte des bestellten Produktes, sofern nicht schriftlich eine gesonderten Vereinbarung bzw. Auf der Auftragsbestätigung abweichende Bedingungen angeführt sind. Eine Lieferung „frei Baustelle“ oder „ frei Lager“ des Auftraggebers ist nur dann möglich, wenn die Anlieferung über eine mit schwerem LKW befahrbare Zufahrtsstraße möglich ist bzw. diese dafür freigegeben ist. Wird die Anlieferung der Ware „frei Bordsteinkante“ zur Baustelle bzw. Zum Lager des Auftraggebers durchgeführt, so ist eine Zustellung in das Innere von Räumlichkeiten, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nicht möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich Teillieferungen anzunehmen und im Rahmen der vereinbarten Zahlungskondition zu bezahlen. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde gelten unsere Lieferzeiten ab Lager oder ab Produktionsstätte. Lieferzeiten sind immer freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, sind mehrtägige Anlieferfenster bzw. eine Kalenderwochenangabe und ausdrücklich KEINE Fixliefertermine kommuniziert und/oder bestätigt. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Sollte eine direkte Zustellung vom Lager eines unseres Lieferanten (Streckengeschäft) erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an Lieferterminen vorzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor auch Teillieferungen veranlassen zu können sofern nichts gegenteiligen vereinbart wurde. Im Falle einer Änderung/Korrektur des Liefertermins oder der dringlichen Notwendigkeit einer Teillieferung wird der Auftraggeber sofort nach Bekanntwerden dieses Umstands von uns darüber in Kenntnis gesetzt. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Auftraggeber bis dahin zu erbringenden Pflichten voraus.
Der Käufer muss für die unverzügliche Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort sorge tragen. Sollte er dieser Pflicht nicht bzw. Zu spät nachkommen sind wir berechtigt die Ware dort auf seine Rechnung und Gefahr hin abzuladen. Eine persönliche Übernahme durch den Käufer bzw. Einem von ihm autorisierten bzw. bevollmächtigende ist zwingend erforderlich. Der Auftraggeber haftet für die Übernahme- und Prüfpflichten der übernehmenden Person, unabhängig davon ob der
Auftraggeber selbst, ein Mitarbeiter oder ein Kunde des Auftraggebers die Ware übernimmt. Der Entlade bzw. Übernahmevorgang ist durch den Auftraggeber bzw. durch eine vom Auftraggeber autorisierte Person umgehend auf seine Rechnung vorzunehmen. Der Empfänger bzw. Die entgegennehmende Person muss sich davon Überzeugen dass die Waren in ordnungsgemäßen Zustand, Vollständig und unbeschädigt sind. Äußerlich erkennbare Transportschäden sowie Fehlmengen sind innerhalb von 1 Werktag dem Lieferanten schriftlich mit genauem Schadensbild/Fehlmenge zu melden. Der Transportschaden muss detailliert auf dem Fracht und Lieferschein vermerkt und vom Frachtführer stellvertretend vom Fahrer unter Angabe des
Empfohlene Händlerverkaufspreise in EURO exkl. MwSt.
Namens und des amtlichen Kennzeichens bzw. Der übernehmenden Person mit Ort, Datum und Uhrzeit -Angabe unterfertigt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten bei Übernahme verliert der Auftraggeber das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen und/oder einen Transportschaden geltend zu machen sowie bei Fehlmengen den Anspruch auf Restware oder Ersatzware , wenn er die Prüfung nicht sachgemäß durchführt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich innerhalb von 1 Werktag nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordnungsgemäßer Prüfung diese hätte erkennen können, unter der genauen Angabe dem Lieferanten bekannt gibt. Verweigert der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Ware am Übergabeort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen, so können wir die Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme, vom Vertrag zurücktreten. Durch oben genannte Umstände sind wir berechtigt uns entstandene finanzielle Schäden und/oder finanzielle Mehraufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wird die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen welche außerhalb unserer Macht liegen, egal ob sie bei uns oder bei einem unserer Vorlieferanten, Speditionen oder einem folgenden oder hier nicht genannte Teil der Produktions-& Lieferkette auftreten ( wie zb. Betriebsstörungen, Stau & Transportbehinderungen jeglicher Art, An- und Ausfuhrverbote, Rohstoffknappheit odgl., Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe, Aufruhr, behördlichen Eingriffen, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Mobilmachungen, Blockaden, Energieversorgungsschwierigkeiten, oder einer anderen höheren Gewalt), so verlängert sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang mind. Jedoch so lange wie dieser Zustand anhält. Fälle höherer Gewalt durch oben genannte Ereignisse schließen eine Haftung unsererseits in vollem Umfang, insbesondere aus dem Titel des Verzugs oder der Nichterfüllung, aus. Wird eine Lieferung, Leistung oder die Erfüllung des Vertrages unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung in kompletter Form freigestellt. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus in keinsterweise Schadenersatzansprüche geltend machen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, so ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung, die ausnahmslos schriftlich zu erfolgen hat, berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Vertragsbestandteile zurückzutreten. Jegliche Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, aufgrund eines Lieferverzuges, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann eine Ware durch Rohmaterialengpässe odgl. überhaupt nicht geliefert werden bzw. Kann der Liefertermin um mehr als 12 Wochen aufgrund von uns betreffender Umständen nicht eingehalten werden, kann der Auftraggeber, unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen, die uns ausnahmslos schriftlich bekanntzugeben ist, den Vertrag widerrufen sofern noch keine Teilmengen des erteilten Auftrages in der Produktionsstätte gefertigt wurden. Es werden dem Auftraggeber ausdrücklich jegliche Ersatzansprüche vorweg abgesprochen, auch wenn die Lieferfrist aufgrund von Umständen überschritten wurden, die wir zu vertreten haben. Der Auftraggeber hat im Falle eines Rücktritts das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren bereits geleistete Zahlungen.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über, natürlich auch dann, wenn die Versandkosten von uns übernommen wurden. Sollte sich die Lieferung durch diverse Gründe verzögern, für die der Lieferant nichts kann , so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Sollte der Versand der Ware durch den Auftraggeber in jeglicher Form verzögert werden, so behalten wir uns das Recht vor entstehende/entstandene Kosten durch Um oder Zwischenlagerung in angemessener Höhe dem Auftraggeber gesondert in Rechnung stelle zu dürfen. Weiters sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer vierwöchigen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder wahlweise aus dem Vertrag nach oben genannter Frist zurückzutreten, vor allem wenn Bonitäts- & Zahlungsschwierigkeiten anzunehmen sind und jeglichen Zahlungsaufforderungen vom Auftraggeber nicht nachgegangen wird. Wird Ware auf Abruf bezogen, so ist die vertraglich festgelegte Gesamtmenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit komplett vom Auftraggeber abzunehmen/entgegenzunehmen.
WIR LIEFERN AUSSCHLIESSLICH ZU UNSEREN HIER ANGEFÜHRTEN AGB! ES WERDEN AUSDRÜCKLICH KEINE ENTGEGENSTEHENDEN BESTIMMUNG IN BEI UNS ABGESCHLOSSENEN VERTRÄGEN/BESTELLUNGEN AKZEPTIEREN UND ANERKANNT!
Aufträge werden durch Erhalt der Auftragsbestätigung durch uns an Sie per Email oder Fax rechtswirksam und bindend und können danach nur unter Einhaltung der hier angeführten Bedingungen aufgelöst werden!
5. EIGENTUMSVORBEHALT & FORDERUNGSABTRETUNG
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (Vorbehaltsware) einschließlich Frachtkosten, allfälliger Zinsen, diverser Spesen und Kosten unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und uns erfüllt sind. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach den Bestimmungen des ABGB. Die genutzte Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist berechtigt, unsere Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, sofern keine offenen Forderungen zum Zeitpunkt des Verkaufes an uns bestehen. Im Falle einer Veräußerung der Ware muss sich der Auftraggeber unbedingt das Eigentumsrecht an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung bei uns vorbehalten.
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt, ohne dass es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung der Vorbehaltsware gegen seinen Käufer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises egal ob diese bereits genutzt/verbaut wurde bzw. An einen oder mehrere Käufer veräußert wurde an uns ab. Unser Auftraggeber verpflichtet sich uns seinen Käufer unverzüglich bekannt zu geben. Des weiteren sind wir dazu bevollmächtigt von der Abtretung jederzeit und in vollem Umfang auch gegenüber dem Käufer unseres Käufers Gebrauch zu machen und die noch offen Forderung direkt bei diesem einzufordern.
Des weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber , unsere Waren pfleglich zu behandeln und diesen auf seine Kosten gegen widrige Umstände wie zb. Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu schützen oder zu versichern. Alle Ansprüche aus Versicherungen gelten in Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalls offenen Forderung als bereits jetzt an uns finanziell abgetreten. Werden unsere Waren weiterverarbeitet, mit anderen nicht in unserem Besitz befindlichen Waren kombiniert oder in Immobilien verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen bzw. Des vorhandenen Eigentums zur Zeit der Verarbeitung.
Der Auftraggeber hat bei Pfändung oder sonstiger Verwendung der Vorbehaltsware die Pflicht unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware sind auch umgehend schriftlich an uns bekanntzugeben.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftraggebers, eines Sanierungsverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichs- oder Vorverfahrens oder eines diesen gleich zu setzenden Verfahrens so werden alle Rechte des Auftraggebers zur Weiterveräußerung , zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der auf Vorbehalt gelieferten Sache und die Ermächtigung zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen umgehend aufgehoben.
6. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, MÄNGELRÜGE, PRODUKTHINWEISE
Unsere Waren werden mit den bei natürlicher Nutzung vorauszusetzenden Produkteigenschaften ausgeliefert. Gelieferte Waren sind sofort bei der Übernahme durch den Auftraggeber und/oder einem durch Ihn autorisierten Mitarbeiter auf Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind uns sofort nach bekanntwerden bzw. auftreten und vor allem vor der Verlegung und/oder Weiterverarbeitung der Ware schriftlich zu melden. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten für Ihn die gesetzlichen Untersuchungs-Prüfungs- und Rügeobliegenheiten lt. § 377 UGB. Soweit Mängel nicht unverzüglich angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als Mangelfrei und für in Ordnung befunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Den Beweis der Verschuldung hat der vermeintlich Geschädigte zu leisten. Die Haftung für leichte oder grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Uns muss innerhalb einer angemessenen Frist jedoch mindestens 10 Werktagen die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel vor Ort festzustellen zu können sowie gegebenenfalls eine Verbesserung oder einen Austausch vornehmen zu dürfen. Durch etwaige Mängelbehebungen tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Müssen mangelhafte Waren bzw. Teile davon für Nachbesserungen oder Ersatz an uns zurückgesendet werden, so übernimmt der Auftraggeber alle anfallenden Kosten und Gefahren der Rückführung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ersetzte, ausgetauschte, mangelhafte Waren oder Teile davon, gehen in unseren Besitz über. Kosten für etwaige Mängelbehebungen werden ausdrücklich nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns geleistet. Es dürfen ohne schriftliche Erlaubnis unter Verlust des Gewährleistungsanspruches keine Veränderungen an der bemängelten Ware vorgenommen werden. Es steht uns frei Verbesserungsversuche vorzunehmen. Bei durchgeführten Reparaturarbeiten unterliegen wir keinem Gewährleistungsanspruch. Wir haften in keinsterweise für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen und erbrachten Leistungen. Sofern hier nicht weiter angeführt ist bzw. sich aus unseren AGB nichts anderes ergibt, sind jegliche weiterführende Ansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind insbesondere nicht für jegliche finanzielle Einbußen, Vermögensschäden des Auftraggebers oder dessen Käufers. Des weiteren werden Mängelfolgeschäden komplett ausgenommen. Auch für Mängel deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt übernehme wir keine Haftung.
Die Höhe des Gewährleistungsanspruches ist ausnahmslos, mit dem zum Zeitpunkt des eintretenden Schadensfalls geleisteten Kaufpreis, immer unter Ausschluss der gesondert angeführten Lieferkosten, des Auftraggebers nach oben hin gedeckelt. Somit kann maximal der komplette veranschlagte Kaufpreis lt Vertrag (ohne Lieferkosten) als Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. Mit Beginn der Gewährleistung übernehmen wir keine weitergehende Haftung als in diesen Bestimmungen angeführt ist. Ungerechtfertigte Mängelrügen werden ausnahmslos abgelehnt. Die uns damit entstandene Kosten können von uns beim Auftraggeber eingefordert werden. Ein Transportschaden muss beim Überprüfen und dem Entgegennehmen der Lieferung sofort beim Frachtführer unter Einhaltung der Bestimmungen lt. Punkt 4 beanstandet sowie dokumentiert werden. Geschieht dies nicht verfallen alle Ansprüche einer Beanstandung. Es werden nur Transportschäden anerkannt die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Die Beweislast muss der Auftraggeber erbringen , auch dann wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Warenannahme auftritt. Der Auftraggeber verpflichtet sich trotz Beschädigung der Ware diese anzunehmen, sowie auf seine Kosten und Gefahr behutsam abzuladen und bis auf weiteres zwischenzulagern.
Unsere Werkstoffe bestehen vorwiegend aus dem Material Holz. Holz ist ein Naturprodukt und unterliegt naturgemäß geringfügigen Abweichungen. Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Holz & Oberflächenbeschaffenheit, der Farbtöne und Strukturen, sind im Rahmen der handels-, und branchenüblichen Toleranzen als zulässig zu erachten. Abweichungen welche sich auf Formate, Passgenauigkeit sowie der Qualität beziehen sind im Rahmen der akutell üblichen, in Österreich gültigen Normen zu akzeptieren. Holz ist ein Naturprodukt, produktspezifische Farb-, Sortierungs- & Strukturunterschiede zu gelieferten Mustern und gelieferter Ware sind zulässig und stellen keinen absolut keinen Grund zur Beanstandung dar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unsere Produkte bezüglich Farbe, Sortierung und Oberflächenstrukturen unsere Hinweise und Beschreibungen zu diesen Produktkriterien zu beachten sind, diese jedoch kein Garant dafür sind und Muster nur die Bandbreite von Holz bedingt wiedergeben können. Solche Abweichungen sind kein Mangel und der Verkäufer ist in dieser Angelegenheit schad- und klaglos zu halten.
Empfohlene Händlerverkaufspreise in EURO exkl. MwSt. 3
Unsere Produkte bieten nur jene Qualitäten und Eigenschaften, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Verlege- und Pflegerichtlinien zum Fabrikat, insbesondere im Hinblick auf allfällige Prüfpflichten durch Verarbeiter und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden können. Wird mangelhafte Ware eingebaut, so gilt die Ware als in Ordnung befunden und der Mangel als akzeptiert. Gutschriften oder Preisminderungen bzw. Vergütungen werden für mangelhafte bereits verlegte Materialien ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Mängel erst während der Verlegung auftreten oder festgestellt werden ist die Verlegung sofort einzustellen und wir sind umgehend zu informieren.
Jegliche eintretenden Gewährsleistungsansprüche sind je nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Austausch der beanstandeten Ware beschränkt . Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht. § 933a ABGB (Schadenersatz statt Gewährleistung) und § 933b ABGB (Regress) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällige Gewährleistungsansprüche sofern diese berechtigt sind, werden ausnahmslos erst nach Einzahlung des gesamtem Kaufpreises an uns angenommen.
Unsere Verlege- & Pflegerichtlinien zu den gelieferten Produkten sind sorgfältig vom Verarbeiter zu beachten. Dieser ist auch verpflichtet sich diese vor der Verlegung zu organisieren, sollten Sie Ihm nicht vorliegen. Für etwaige Mängel und/oder Schäden welche aus der Unkenntnis oder nicht Beachtung unserer Richtlinien, nicht Beachtung der Pflege – & Verlegeanleitung zum Fabrikat, nicht fachgerechte Verlegung, falsche Lagerung, odgl. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich auf die Pflegehinweise des Herstellers hingewiesen, insbesondere die Einhaltung von Raumtemperatur sowie Raumluftfeuchtigkeit
Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des KSchG widersprechen.
7. RETOURWAREN
Von uns gelieferte Waren können ausnahmslos nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung und nach schriftlicher Bestätigung/Zustimmung durch die Geschäftsleitung retour gegeben werden. Es wird nur absolut saubere, unbeschädigte sowie original verpackte Ware angenommen. Anfallende Frachtkosten einer Retourlieferung müssen immer durch den Auftraggeber übernommen werden! Das Risiko bzw. Die Haftung für etwaig entstandene Transportschäden einer Retourlieferung trägt immer der Auftraggeber. Retourwaren werden ausnahmslos mit einer Manipulationsgebühr in der Höhe von 25 % abgegolten.
Individuell gefertigte Sonderwaren, Aktionswaren sowie jegliche andere vom Umtausch ausgeschlossene gekennzeichnete Waren werden generell nicht zurückgenommen. Die Waren welche retourniert werden muss dem Spediteur gut transportsicher, transportfähig sowie in jeglicher Transporthinsicht ordnungsgemäß und sicher verpackt übergeben/bereitgestellt werden.
8. SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE/ SONSTIGES ALLG.
Sofern in den Bestimmungen nichts anderes angeführt ist, so werden Schadenersatzansprüche gegen uns ohne Beachtung der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Inbesonders werden Schadenersatzansprüche von Schäden an Waren, die nicht Vertragsgegenstand bzw. Kaufgegenstand sind, für sonstige Schäden, für entgangenen finanzielle Einbussen und sofern uns im Einzelfall nicht groben und fahrlässige Verhalten nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen. Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur dann wenn der Regressberechtigte nachweisen kann dass das zumindest grob fahrlässig Verschulden in unserer Verantwortung gelegen ist. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen und ist außerdem ausdrücklich damit einverstanden, dass Waren direkt vom Hersteller bzw. Vorlieferanten geliefert werden (sogenanntes Streckengeschäft). Wir übernehmen bei solchen Streckengeschäften ausnahmslos keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des direkten Leistungserbringers bzw. gilt dieser in solchen Fällen nicht als unser Erfüllungsgehilfe. Allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem direkten Leistungserbringer (Hersteller/Lieferant) werden bereits jetzt in vollem Umfang an den Käufer abgetreten, sodass dieser direkt zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber dem Hersteller/Lieferanten ermächtigt ist. Diese Abtretung gilt nur unter der Voraussetzung, dass dieser Abtretung kein Zessionsverbot seitens des Hersteller/Vorlieferanten entgegensteht. Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz Irdning, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort Erfolg ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leoben. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, mit Ausnahme des UNCITRAL Einheits-Kaufrechtes (Übereinkommen für Verträge des internationalen Warenkaufes vom 11.4.1980) dessen Geltung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das UN-Kaufrecht, sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10. MATERIELLES & IMMATERIELLES GUT
Jegliche Werbeunterlagen oder Marketingtools wie Software, Preislisten, etwaige Katalog, Prospekte sowie Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige in unseren Gedanken verwirklichten und umgesetzten Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Die Anwendung, Verarbeitung oder Vervielfältigung ist nur unter ausdrücklich schriftlichen erteilten Zustimmung durch uns gewährt. Sollten unsere Unterlagen in irgendeiner Form ohne unser Wissen bzw. Missbräuchlich Verwendung finden, so behalten wir uns alle Rechte vor eine angemessen hohe einmalige Geldforderung als Ersatzleistung oder etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
11. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber willigt bei Kontaktaufnahme mit uns jedoch spätestens bei einer Erstbestellungen automatisch ein, dass seine Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Des weiteren willigt er ein , dass auch Bonitätsanfragen an Unternehmensbewertungsfirmen bzw. Seine Daten an entsprechende Kreditauskunfteien sowie allgemein an Dritte mit denen wir zusammenarbeiten übermittelt werden dürfen. Wiederum ist er damit einverstanden, dass wir bei Zahlungsverzug alle seine Daten an einen Kreditschutzversicherer und/oder Inkassobüro, Rechtsanwalt odgl. Übermitteln dürfen, und diese auch dazu berechtigt sind die Daten dritten zugänglich zu machen.
12. ABSCHLIESSEND:
Preise sind immer freibleibend, Druckfehler, Preisänderungen/Anpassung und Irrtümer vorbehalten
Stand: Juli 2020, Alle früher datierten AGB verlieren somit ihre Gültigkeit